Der 100. Chor-Geburtstag

zelter(14.04.2023)  Anno 1925 oder früher gegründete Chöre können – soweit nicht bereits geschehen – die Ehrung mit der Zelter-Plakette durch den Bundespräsidenten beantragen. Das passiert allerdings nicht „automatisch”, sondern nur auf Antrag. Deshalb sollten Chöre, Kantoreien, Singkreise und andere Gesangsvereine im Niedersächsischen Chorverband, die 1925 oder früher gegründet wurden, jetzt ihr Archiv sichten, die Unterlagen aufbereiten und sich beim NC melden, der den Antrag schließlich über den DCV an die BMCO-Geschäftsstelle weiterreicht. Weitere Infos sowie Antragsformulare sind online auf linkwww.chorverbaende.de/zelter-plakette zu finden. Am 31. März 2024 ist Meldeschluss für die Ehrung in 2025.

Wissenswertes zur Zelter-Plakette

1956 stiftete Bundespräsident Theodor Heuss die Zelter-Plakette als staatliche Anerkennung für besondere Verdienste um die Chormusik und das kulturelle Leben – oder, wie es auf der Plakette selbst heißt, „für Verdienste um Chorgesang und Volkslied" (wobei es auf die Art der musikalischen Literatur, die der Chor singt, gar nicht ankommt). Seitdem haben insgesamt bereits über 11.400 Chöre diese Ehrung erfahren. Namensgeber der Zelter-Plakette ist der langjährige Direktor der Singakademie zu Berlin, Carl Friedrich Zelter (1758–1832).