CoViD-19-Blog-Archiv
Auf dieser Seite halten wir zu dokumentarischen Zwecken ältere Beiträge des CoViD-19-Blogs vor. Bitte beachten Sie unbedingt, dass alle aufgeführten Beiträge ohne Ausnahme durch die zeitliche Entwicklung überholt sind und daraus keinerlei rechtliche Folgerungen abgeleitet werden können.
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20.06.2020 CORONA-VERORDNUNGWeitere Lockerungen für die Kultur beschlossenAm 19.06.2020 wurde die erneute Aktualisierung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bekannt gegeben. Der Niedersächsische Chorverband hat sich in den letzten Wochen zusammen mit dem Landesmusikrat Niedersachsen sehr für die Musikschaffenden eingesetzt und begrüßt deshalb die neuesten Lockerungen im Kulturbereich, die ab 22. Juni 2020 in Kraft treten. Danach können Chöre im Freien – also außerhalb von geschlossenen Räumen – wieder kräftig singen und proben. Bitte gewährleisten Sie jedoch unbedingt einen möglichst großen Abstand (mindestens 1,5 m) zwischen den einzelnen Singenden. In geschlossenen Räumen ist das gemeinsame Proben aufgrund der besonders ausgeprägten Aerosolentwicklung nur in Kleingruppen bis zu vier Personen möglich. |
17.06.2020 WEITERBILDUNG IN CORONA-ZEITENKinderchorleitung – Phase 3 onlineDie Bayerische Musikakademie Marktoberdorf bietet seit vielen Jahren einen Lehrgang zur Kinderchorleitung in fünf Kursphasen an. Aufgrund der Einschränkungen durch die CoViD-19-Pandemie kann die anstehende Phase 3 im laufenden Lehrgang nicht vor Ort in der Akademie stattfinden. Das Dozententeam um Prof. Robert Göstl wird diese Phase aber in einem Online-Kurs anbieten – dies bietet den großen Vorteil, dass einzelne Einheiten zum Schnuppern über die Online-Plattform Zoom von auch externen Interessierten besucht werden können. Hier geht es zum |
30.05.2020 CORONA-VERORDNUNGSo ist das Zusammensingen möglichIm Beitrag vom 23.05.2020 (Archiv) hatten wir auf Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hingewiesen (siehe dort). Für die Chöre ist demnach (vgl. § 2h Satz 2) ein Kleingruppenunterricht mit max. vier Singenden (zzgl. nicht singende Chorleitung) möglich. Im Nachfolgenden nennen wir Ihnen Hygieneempfehlungen, deren Einhaltung Voraussetzung für einen Kleingruppenunterricht ist. |
03.06.2020 CORONA-VERORDNUNGNiedersachsen plant weitere Lockerungen zum 8. JuniDie Niedersächsische Landesregierung wird zum 8. Juni eine Reihe weiterer Lockerungen der Corona-Auflagen in Kraft setzen. So werden unter anderem Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 250 ausschließlich sitzenden Gästen unter Auflagen (vgl. hierzu § 1 Absatz 5c Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in der Fassung vom 08.05.2020, geändert am 05.06.2020) wieder erlaubt sein. Bei den Kulturverbänden stoßen die geplanten Lockerungen auf große Zustimmung. Für die Chöre bedeutet dies, dass sie ab 8. Juni bei den für sie zuständigen Gesundheitsämtern der Landkreise und Städte anfragen können, ob unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsgebote Chorproben im Freien möglich sind. Ein vom Landesmusikrat Niedersachsen mit den Verbänden der Amateurmusik erarbeitetes Hygienekonzept wird zurzeit von den zuständigen Stellen geprüft. |
29.05.2020 CORONA-HILFENUmfrage zur finanziellen Situation der VereineDas Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat auf den Offenen Brief (siehe Beitrag vom 25.05.2020) geantwortet und darum gebeten, die in dem Brief an den Minister geschilderten Gründe von Liquiditätsengpässen und Verbindlichkeiten zu konkretisieren. Bitte unterstützen Sie unbedingt das Anliegen des Landesmusikrats und der Verbände der Amateurmusik und nehmen Sie an dieser Umfrage bis zum 2. Juni 2020 teil.
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