CoViD-19-Blog-Archiv
Auf dieser Seite halten wir zu dokumentarischen Zwecken ältere Beiträge des CoViD-19-Blogs vor. Bitte beachten Sie unbedingt, dass alle aufgeführten Beiträge ohne Ausnahme durch die zeitliche Entwicklung überholt sind und daraus keinerlei rechtliche Folgerungen abgeleitet werden können.
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30.11.2020 SINGEN TROTZ CORONA?Corona-Schutz-VO verschärft – Chöre dürfen sich nicht treffenAm 27. November hat die Niedersächsische Landesregierung die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in einigen Punkten verschärft. Entgegen der im November gültigen Auslegung der Verordnung sind Chorproben nunmehr bis einschließlich 10. Januar 2021 nur in Form des Einzelunterrichts möglich, da lt. Aussage der Region Hannover hier die Regelungen des § 6 I Nds. Corona-Verordnung herangezogen werden, wonach sich nur Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur im Rahmen der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung möglich. Konzertveranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Notwendige Sitzungen von Chorvorständen können nach § 9 Satz 2 unter Einhaltung der vorgenannten Regeln und Vorschriften weiterhin durchgeführt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an die |
02.11.2020 SINGEN TROTZ CORONACoViD-19 – zweite Welle – Chöre dürfen weiter probenAm 30. Oktober hat die Regierung des Landes Niedersachsen eine Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bekanntgegeben, die am 2. November in Kraft trat. Nach Rücksprache des Niedersächsischen Chorverband bei der Staatskanzlei können die Chöre der Region Hannover aufgrund der Änderung der Verordnung weiterhin ihre Proben abhalten – ohne Publikum und unter Einhaltung der bekannten AHA-Regeln. Das bedeutet, dass Konzertveranstaltungen untersagt sind.
Darüber weist der Niedersächsische Chorverband darauf hin, dass dabei unbedingt die Bestimmungen der Corona-Verordnung – insbesondere § 5 Satz 1 (hier die Nr. 4) – einzuhalten sind. Sitzungen und Workshops, bei denen nicht gesungen wird, können nach § 9 Satz 2 unter Einhaltung der vorgenannten Regeln und Vorschriften durchgeführt werden. Chöre in den anderen Landkreisen bzw. Städten wenden sich bitte unter Hinweis auf die Erlaubnis der Landesregierung an die in ihrem Bereich zuständige Behörde (Gesundheits- oder Ordnungsamt). |
25.11.2021 INFO-VERANSTALTUNG ZUM TOP-THEMA DER WOCHE2G-plus – Das Testungs-ABC
Die Themen der Online-Veranstaltung orientieren sich dynamisch an Bedarfen und Wünschen von Chorleitenden und Dirigent*innen sowie Ensemblevorständen und aktiven Musiker*innen. Zweimal monatlich bietet das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK einen virtuellen Raum für den Austausch mittels Online-Plattform wonder.me. Expert*innen geben Impulsvorträge und stehen mit Rat und Tat auch bei schwierigen Fragen zur Verfügung. Termin: 01.12.2021, 19:00–20:00 Uhr |
01.09.2020 CORONA-VERORDNUNGChorproben auch in Räumen wieder möglichSeit der Aktualisierung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 13.07.2020 sind die Chorproben in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Voraussetzung dafür ist die Erstellung eines Hygienekonzepts, für das der Landesmusikrat Niedersachsen ein Muster bereitgestellt hat. Darüber hinaus können in der Landeshauptstadt Hannover seit dem 01.09.2020 auch wieder Proben in den Freitzeitheimen der Stadt abgehalten werden. Auch Schulchöre dürfen landesweit – unter Einhaltung eines von der zuständigen Gesundheitsbehörde anerkannten Hygienekonzepts – wieder singen. Bei der letzten Änderung der Corona-Verordnung des Landes am 26.08.2020 wurden die seit 13.07.2020 geltenden Bestimmungen zunächst bis Anfang Oktober 2020 verlängert. Allerdings sind dann für die Chöre in Niedersachsen angesichts der zurzeit bundesweit steigenden Infektionszahlen keine weiteren Lockerungen zu erwarten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an die |
24.06.2020 SINGEN TROTZ CORONASingen im FreienSeit vergangenem Montag ist für die Chöre gemäß der letzten Aktualisierung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus das uneingeschränkte Singen im Freien wieder möglich – solange die notwendigen Schutzmaßnahmen (u.a. Protokollierung der Teilnehmenden, Mindestabstand) eingehalten werden können. Die Stadt Hannover unterstützt die hannoverschen Chöre nun bei der Suche nach geeigneten Flächen. In Kooperation mit dem NC haben der Bereich Umwelt und Stadtgrün und das Kulturbüro insgesamt 25 Flächen in Parks ausgewiesen, die ab sofort offiziell von Chören genutzt werden können. Auch wenn dies sicherlich nicht die optimale Lösung darstellt – manche Chorleitungen lehnen das Proben im Freien wegen des Fehlens der „Akustik” grundsätzlich ab –, so konstatiert Keno Weber, Chorleiter des Hannoverschen Oratorienchores und kommissarischer Künstlerischer Leiter beim Niedersächsischen Chorverband: „Alles ist besser, als sich nicht zu treffen.” Wie inzwischen zu hören ist, wollen weitere niedersächsische Städte und Landkreise diesem Beispiel folgen und die ortsansässigen Chöre unterstützen. Interessierte Chöre (bis auf weiteres nur aus Hannover) wenden sich bitte telefonisch unter 0511 7100832 oder per E-Mail an die |