BMCO Logo(25.01.2022)  Das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK startet im Jahr 2022 in die zweite Förderrunde. Von 10,88 Mio. € Gesamtvolumen stehen dafür aktuell 5 Mio. € an Wiedereinstiegshilfe bereit. Gefördert werden Projekte, die der durch die Corona-Pandemie massiv eingeschränkten Amateurmusik den musikalischen Neustart erleichtern.

Musikensembles können sich ab sofort wieder mit einem Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 € bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend wirken. Im Bereich der Amateurmusik sollen soziale und musikalische Beziehungen reaktiviert und das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie allesamt massiv gelitten haben.

Für die zweite Antragsrunde stehen rund 5 Mio. € zur Verfügung. Der Zeitraum der geplanten Projekte soll zwischen dem 15. März 2022 und dem 31. Dezember 2022 liegen. Bewerben können sich alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen. Anträge können fortan laufend über das digitale Antragsformular und voraussichtlich bis zum 31.07.2022 gestellt werden.

Alle Informationen und Hilfestellungen zur Antragstellung bei NEUSTART AMATEURMUSIK finden Sie unter linkwww.bundesmusikverband.de/antragstellung. Hilfestellungen zur Projektförderung erhalten Sie zusätzlich telefonisch über unsere Antragshotline 030 60980781–35 (Telefonzeiten: Mo–Fr jeweils 10.00–13.00 Uhr, Mi 13.00–16.00 Uhr sowie Mo/Do 18.00–20.00 Uhr). Zusätzlich wird es digitale Informationsveranstaltungen zur Projektförderung geben. Sie werden Mittwoch, den 26.01.2022 und den 09.02.2022 jeweils um 17.30 Uhr stattfinden und können ohne vorherige Anmeldung über Zoom besucht werden.