23.05.2020

CORONA-VERORDNUNG

Die Chöre müssen weiterhin warten

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 22.05.2020 eine Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht. Während in vielen Bereichen (u.a. Sporteinrichtungen, Schule, Zoos, Tourismus, Spielhallen und Spielbanken) die bisherigen Maßnahmen moderat gelockert wurden, können Chöre weiterhin nicht wie gewohnt proben. In der Verordnung heißt es dazu lediglich: „Für […] Chöre ist zudem nur ein […] Vokalunterricht im Einzelunterricht oder im Kleingruppenunterricht mit nicht mehr als vier Personen zulässig.” Eine Lösung für diese unbefriedigende Situation scheint derzeit noch nicht in Sicht, zumal durch die Absage sämtlicher Konzerte den Chören allmählich auch finanzielle Schäden entstehen, für die die Landesregierung bislang einen Kompensationsvorschlag schuldig geblieben ist.

Die Änderung tritt am 25.05.2020 in Kraft.