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30.05.2020 CORONA-VERORDNUNGSo ist das Zusammensingen möglichIm Beitrag vom 23.05.2020 (Archiv) hatten wir auf Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hingewiesen (siehe dort). Für die Chöre ist demnach (vgl. § 2h Satz 2) ein Kleingruppenunterricht mit max. vier Singenden (zzgl. nicht singende Chorleitung) möglich. Im Nachfolgenden nennen wir Ihnen Hygieneempfehlungen, deren Einhaltung Voraussetzung für einen Kleingruppenunterricht ist. |







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