30.05.2020

CORONA-VERORDNUNG

So ist das Zusammensingen möglich

Im Beitrag vom 23.05.2020 (Archiv) hatten wir auf Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hingewiesen (siehe dort). Für die Chöre ist demnach (vgl. § 2h Satz 2) ein Kleingruppenunterricht mit max. vier Singenden (zzgl. nicht singende Chorleitung) möglich.

Im Nachfolgenden nennen wir Ihnen Hygieneempfehlungen, deren Einhaltung Voraussetzung für einen Kleingruppenunterricht ist.

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