03.06.2020

CORONA-VERORDNUNG

Niedersachsen plant weitere Lockerungen zum 8. Juni

Die Niedersächsische Landesregierung wird zum 8. Juni eine Reihe weiterer Lockerungen der Corona-Auflagen in Kraft setzen. So werden unter anderem Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 250 ausschließlich sitzenden Gästen unter Auflagen (vgl. hierzu § 1 Absatz 5c Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in der Fassung vom 08.05.2020, geändert am 05.06.2020) wieder erlaubt sein. Bei den Kulturverbänden stoßen die geplanten Lockerungen auf große Zustimmung.

Für die Chöre bedeutet dies, dass sie ab 8. Juni bei den für sie zuständigen Gesundheitsämtern der Landkreise und Städte anfragen können, ob unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsgebote Chorproben im Freien möglich sind.

Ein vom Landesmusikrat Niedersachsen mit den Verbänden der Amateurmusik erarbeitetes Hygienekonzept wird zurzeit von den zuständigen Stellen geprüft.