01.09.2020

CORONA-VERORDNUNG

Chorproben auch in Räumen wieder möglich

Seit der Aktualisierung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 13.07.2020 sind die Chorproben in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Voraussetzung dafür ist die Erstellung eines Hygienekonzepts, für das der Landesmusikrat Niedersachsen ein Muster bereitgestellt hat.

Darüber hinaus können in der Landeshauptstadt Hannover seit dem 01.09.2020 auch wieder Proben in den Freitzeitheimen der Stadt abgehalten werden. Auch Schulchöre dürfen landesweit – unter Einhaltung eines von der zuständigen Gesundheitsbehörde anerkannten Hygienekonzepts – wieder singen. Bei der letzten Änderung der Corona-Verordnung des Landes am 26.08.2020 wurden die seit 13.07.2020 geltenden Bestimmungen zunächst bis Anfang Oktober 2020 verlängert. Allerdings sind dann für die Chöre in Niedersachsen angesichts der zurzeit bundesweit steigenden Infektionszahlen keine weiteren Lockerungen zu erwarten.

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linkZum Hygienekonzept des Landesmusikrats Niedersachsen